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Mit unserem Vorsorgeauftrag kann man schon zu Lebzeiten alle
Anordnungen für die dereinstige Bestattung treffen. Umfang
und Inhalte einer Bestattungsvorsorge werden den individuellen
Bedürfnissen angepaßt. Sie können Beisetzungsart,
gewünschten Sarg oder Urne, Art der letzten Ruhestätte
und anderes festlegen. In einem vertraulichen Gespräch
wird, genau wie bei einem akuten Sterbefall, die dereinstige
Bestattung durchgesprochen und kann in allen Einzelheiten festgelegt
werden.
Insbesondere alleinstehende Menschen gehen damit sicher, daß
ihre Wünsche auch nach dem Tod berücksichtigt werden.
Es kann geregelt werden:
- Auf welchem Friedhof und in welchem Grab
die Bestattung stattfinden soll
- nach welcher religiöser oder weltanschaulischer
Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden
soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Es wird ein Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und
nach eigenen Vorstellungen erstellt. Daraufhin kann überlegt
werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können
oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muß.
Zur Regelung der Finanzierung und zur Absicherung der Vorsorgeverträge
bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an. Als Partner der
Deutschen
Bestattungsvorsorge Treuhand AG können wir Ihnen
zum einen die treuhänderische Anlage des für die
Bestattung vorgesehenen Geldes anbieten. Wir sind außerdem
Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
e.V.; über das Kuratorium gibt es die Möglichkeit
des Abschlusses einer günstigen Gruppensterbegeldversicherung
bei der Nürnberger Versicherung. Sprechen Sie uns an
- wir beraten Sie individuell.
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