Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie
sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt
oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom
Arzt ausgestellt und sollte beim Verstorbenen verbleiben - bzw. wird von
unserem Bestattungsunternehmen beim Arzt abgeholt. Halten Sie den Personalausweis
des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit uns telefonisch oder persönlich
Verbindung aufnehmen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu
36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Tritt der Tod in einem Alten-bzw. Pflegeheim oder in einem Krankenhaus
ein, kümmert sich die jeweilige Station oder Verwaltung um die Benachrichtigung
des Arztes bzw. direkt um die Austellung der Todesbescheinigung. Auch
hier sollten Sie bald mit uns in Verbindung treten, so daß wir ein
Treffen miteinander vereinbaren können.
Wir beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend
alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Das Gespräch
kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in unserem Räumlichkeiten
in der Maigasse (Zugang vom Seltersweg zwischen Hussel/BIBA
und dem T-Punkt-Laden der Telekom).
Eine Erdbestattung bzw. Trauerfeier zur Einäscherung muß in
Hessen bis zu 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden (ohne Einbeziehung
von Tagen, an denen der Friedhof nicht dienstbereit ist).
Übrigens: Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens
völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen und
wo auch immer der Tod eingetreten ist.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefonnummer
0641-7 29 81
Sie benötigen folgende Dokumente:
Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des vollständigen Namens und
des Personenstandes mithilfe von Originaldokumenten.
- Heiratsurkunde bzw. Stammbuch (zusätzlich bei Ehescheidung:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk),
- Familienbuchauszug bzw. Stammbuch (bei Eheschließung
ab 1958),
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen,
- Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten bzw.
Stammbuch, in das der Tod miteingetragen ist.
Weitere Unterlagen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Rentennummer(n)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen/-scheine von Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen
(evtl. mit letzter Beitragsquittung)
- Grabdokumente (Urkunde(n) über Nutzungsrecht an
einer vorhandenen Familien-, Wahl- oder Wahlurnengrabstätte)
- persönliche Verfügung über Bestattungswunsch
- falls vorhanden (z. B. Willenserklärung zur Feuerbestattung)
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich
behilflich.
Wir erledigen auch alle notwendigen Behördengänge für Sie. |