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Was tun im Tauerfall?

 

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und sollte beim Verstorbenen verbleiben - bzw. wird von unserem Bestattungsunternehmen beim Arzt abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit uns telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Tritt der Tod in einem Alten-bzw. Pflegeheim oder in einem Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Station oder Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes bzw. direkt um die Austellung der Todesbescheinigung. Auch hier sollten Sie bald mit uns in Verbindung treten, so daß wir ein Treffen miteinander vereinbaren können.
Wir beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Das Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in unserem Räumlichkeiten in der Maigasse (Zugang vom Seltersweg zwischen Hussel /BIBA und dem T-Punkt-Laden der Telekom).
Eine Erdbestattung bzw. Trauerfeier zur Einäscherung muß in Hessen bis zu 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden (ohne Einbeziehung von Tagen, an denen der Friedhof nicht dienstbereit ist).
Übrigens: Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen und wo auch immer der Tod eingetreten ist.

Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefonnummer
0641-7 29 81


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