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Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen
Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst
den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung
wird vom Arzt ausgestellt und sollte beim Verstorbenen verbleiben
- bzw. wird von unserem Bestattungsunternehmen beim Arzt abgeholt.
Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach
sollten Sie mit uns telefonisch oder persönlich Verbindung
aufnehmen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei
Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Tritt der Tod in einem Alten-bzw. Pflegeheim oder in einem
Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Station oder
Verwaltung um die Benachrichtigung des Arztes bzw. direkt
um die Austellung der Todesbescheinigung. Auch hier sollten
Sie bald mit uns in Verbindung treten, so daß wir ein
Treffen miteinander vereinbaren können.
Wir beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen
anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Das Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder
in unserem Räumlichkeiten in der Maigasse (Zugang vom
Seltersweg zwischen Hussel /BIBA und dem T-Punkt-Laden
der Telekom).
Eine Erdbestattung bzw. Trauerfeier zur Einäscherung
muß in Hessen bis zu 96 Stunden nach Eintritt des Todes
stattfinden (ohne Einbeziehung von Tagen, an denen der Friedhof
nicht dienstbereit ist).
Übrigens: Sie können das Bestattungsinstitut Ihres
Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen
Umständen und wo auch immer der Tod eingetreten ist.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter
der Telefonnummer
0641-7 29 81
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Sie auf „Druckversion“ und dort auf den Button „Drucken“.
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